Re: Frage zum KK-Wechsel nach Arbeitslosigkeit (Krankenkassenrecht)
Nein, musst du nicht ! Mit Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit kannst / darfst / musst du dir sogar eine Kasse aussuchen. Geschieht dies nicht innerhalb von 2 Wochen nach Beschäftigungsbeginn wirst du zwangseingestuft, was eher eine unschöne Sache ist, da hier die Fremdanmeldung durch deinen AG möglich ist...
Such dir raus was deiner Meinung nach am ehesten zu dir passt. Kleiner Tipp noch von mir, schau, dass du bundesweit freie Krankenhauswahl etc dabei hast, damit du im Falle eines Falles gut versorgt bist und nicht ins nächstbeste Schlachthaus gebracht wirst
MfG
der Schnitzel
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- Frage zum KK-Wechsel nach Arbeitslosigkeit -
Marco,
19.02.2007, 13:28
- Re: Frage zum KK-Wechsel nach Arbeitslosigkeit -
Schnitzel,
19.02.2007, 19:16
- Re: Frage zum KK-Wechsel nach Arbeitslosigkeit - reformstau, 20.02.2007, 07:35
- Re: Frage zum KK-Wechsel nach Arbeitslosigkeit -
Schnitzel,
19.02.2007, 19:16