Re: Gibt es gesetzl. vorgeschriebene Mindestleistungen für PKV? (Krankenkassenrecht)

Thomas, Freitag, 02.03.2007, 00:04 (vor 6480 Tagen) @ Ellen

Ich habe bewusst geschrieben, dass Sie sicherlich Geld gegenüber einer GKV+ZUSATZPKV (d.h. ambulant+stationär Privatpatient) mit gleicher Leistung wie Voll-PKV gespart haben.
Wenn Sie allerdings jetzt schon 700 Euro für Ihre PKV zahlen, dann würde ich Ihre Frustration über Ihre PKV und die Erstattung der Hebammenkosten verstehen.


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