Re: Gibt es gesetzl. vorgeschriebene Mindestleistungen für PKV? (Krankenkassenrecht)

Thomas, Donnerstag, 01.03.2007, 18:01 (vor 6477 Tagen) @ Ellen

Es gibt für die PKV für Beamte und Selbständige keine Mindestansprüche. In der PKV für Angestellte gibt es wegen der Arbeitgeberbeteiligung gewisse Mindestansprüche, sie muss ambulante und stationäre Leistungen anbieten, welche ist nicht definiert.

Meist fehlt auch Kur, Reha, die meisten lebenswichtigen Hilfsmittel (z.B. Eiserne Lunge für 100.000 Euro usw!), viele Heilmittel, in vielen Fällen Anschlussheilbehandlung und häusliche Krankenpflege, Mutter-Kind-Kuren sowieso, Entfall der Beitragszahlung bei Krankheit usw.
Die Hilfsmittel sind meist das größte Problem. Der Hilfsmittelkatalog der GKV umfasst ein dickes Buch, der der schlechtesten PKV-Tarife 6 ZEILEN! Nur wenige Tarife enthalten den Hinweis auf alle lebensnotwendigen und -erhaltenden Hilfsmittel! Dies ist v.a. für behinderte Kinder, die in die PKV hineingeboren werden, fatal - hier können die Eltern gleich einen schlechter bezahlten Job annehmen und sich entverbeamten lassen, um in die GKV reinzukommen, denn das ist auf Dauer billiger als das Selbstbezahlen der Kosten!

Versichert ist meist nur medizinisch notwendige ärztliche Behandlung. Damit fehlt bei vielen PKV die volle Leistung bei der Logopäde, der Physiotherapeut, meistens komplett der Ergotherapeut, die Hebamme usw. Bei einigen PKVs fehlt damit auch der nicht-ärztliche Diplom-Psychotherapeut in der psychischen Behandlung mit GKV-Zulassung (so z.B. bei der HUK).
Allgemein kann man sagen, dass bei den billigeren PKV-Tarifen meist alles fehlt - die gewinnen bizarrer Weise aber immer bei der Stiftung Warentest. Denn je mehr dieser Leistungen, die bei einer alternden Gesellschaft explodieren, versichert sind, desto beitragsinstabiler ist die PKV - ähnlich der GKV!

Zahlen Sie"s halt selbst - die PKV ist oft billiger als GKV+Zusatz-PKV, da müssen Sie halt mal etwas des ersparten Geldes investieren!

Ab 1.1.09 gibt es den Basistarif in der PKV, der vergleichbare Leistungen wie die GKV erbringen muss. Was dies heißen wird, muss man sehen. Vergleichbar heißt dann vielleicht Hebamme, aber auch Stationsarzt und Mehrbettzimmer!

P.S.: Lesen Sie sich Verträge, die unterschreiben, nicht durch? Alles, was nicht expöizit erwähnt ist, wird nicht gezahlt!


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