Rückkehr in PKV nach Arbeitslosigkeit (Krankenkassenrecht)
Ich habe folgendes Problem: Ich war arbeitslos und bin in dieser Zeit in die gesetzliche gewechselt und habe meine Private Versicherung auf Anwartschaft ruhen lassen. Nun habe ich zum 15.4.07 eine neue Arbeit gefunden und möchte diese Private wieder aktivieren, wozu ich aber die Freistellung durch die gesetzliche benötige. Diese will mich nicht versicherunfgsfrei stellen, da ich nicht die letzten 3 Jahre über der Bemessungsgrenze lag. Logisch ich war ja Arbeitslos!! - vorher lag ich allerdings bereits 3 Jahre über der Bemessungsgrenze und war auch in dieser Zeit immer bei der gleichen Versicherung privat Versichert. Womit kann ich nun die Gesetzliche davon überzeugen mich doch freizustellen und mir diese Bescheinigung auszustellen?
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- Rückkehr in PKV nach Arbeitslosigkeit -
leo,
26.04.2007, 18:44
- Re: Rückkehr in PKV nach Arbeitslosigkeit - Thomas, 26.04.2007, 23:42