Re: GKV nach Statusfeststellung oder Besitzstandsregelung? (Krankenkassenrecht)
Hallo Thomas,
Ich bin seit 06/2003 privat krankenversichert. 2005 war ich 7 Monate festangestellt - mit einem Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze. Vorher Arbeitslosigkeit/Elternzeit (ca. 15 Monate) ebenfalls mit Beiträgen zur PKV.
Die restliche Zeit seit 1997 - 2007 war ich freiberuflich tätig - immer über der Pflichtversicherungsgrenze.
Seit 01.03.08 bin ich wieder festangestellt + ebenfalls über der Pflichtversicherungsgrenze.
Meine Frage:
Gilt für mich die Besitzstandsregelung - also ohne Nachweis der Pflichtversicherungsgrenze über 3 Jahre - da ich ja vor 01.02.2007 bereits mit einem Angestellten-Gehalt über der Pflichtversicherungsgrenze in der PKV war ?
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- GKV nach Statusfeststellung oder Besitzstandsregelung? -
Selbstständig,
03.06.2007, 11:33
- Re: GKV nach Statusfeststellung oder Besitzstandsregelung? - Thomas, 03.06.2007, 13:56
- Re: GKV nach Statusfeststellung oder Besitzstandsregelung? -
Klaus,
18.03.2008, 18:15
- Besitzstandsregelung PKV bei Anstellung über Pflichtversicherung vor 01.02.2007 - Klaus M., 18.03.2008, 18:23