Re: GKV nach Statusfeststellung oder Besitzstandsregelung? (Krankenkassenrecht)

Thomas, Sonntag, 03.06.2007, 13:56 (vor 6383 Tagen) @ Selbstständig

Es gilt keine Besitzstandsregelung, da es in diesem Fall durch Statuswechsel nach dem Stichtag im Februar keinen Besitzstand gibt!

Damit gilt die 3-Jahres-Regelung!

Grundsätzlich: Wird man nach dem Stichtag Angestellter und war dies nicht schon vorher oder in der PKV versicherter arbeitsloser Angestellter oder in der PKV versicherter wegen Erziehungszeitein beurlaubter Angestellter, dann tritt mindestens drei volle Kalenderjahre GKV-Pflicht ein.

Übertritt in die PKV möglich ist dann ab 1.1.2011!


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