Re: Mindestbemessung für Selbständige in der GKV (Krankenkassenrecht)
Ich werde die Klage in Zusammenarbeit mit meinem Anwalt formulieren.
Grundlegende Dinge sind zu klären.
worin besteht die Freiwilligkeit einer Pflichtversicherung?
und wodurch zeichnet sie sich nachweislich z.B.durch Satzung der GKv für mich (alle Betroffenen ) aus?
Momentan besteht meiner Ansicht nach die einzige freiwilligkeit Betroffener nur in der freiwilligen Selbstauskunft zu Härtefallregelung.
Gegen eine freiwilligkeit spricht z.B:
kein Kassenwahlrecht(Rückkerhrpflicht in die Kasse in der man vor 100 Jahren mal versichert war,ohne Berücksichtigung der Vorversicherungszeiten für freiwillige Mitglieder.)
Kein Kündigungsrecht(2 monatig & jederzeit für freiwillige Mitglieder) sondern 18 monatige Bindungsfrist.(Aok Berlin) Daraus folgende Ungleichbehandlung bisher nichtversicherter, Selbständiger deren Versicherungspflicht erst 2009 eintritt.
Zusätzlich:
Verdacht der Sittenwidrigkeit bei Einzug der Versichertenkarte und ruhenden Leistungsanprüchen trotzdem vortlaufend monatl.Beitragsverpflichtungen nachkommen zu müssen.( alles ganz freiwilig).
Meilensteine der Sozialpolitik die den Erfindern ( dem logischem Menschenverstand entprechend) in die Scheiben fliegen sollten.
Wahrscheinlich befinden wir uns zusätzlich noch in einem Pilotprojekt für die zukünftig, freiwillige ,Pflichtversicherung in der freiwilligen, Rententversicherungpflicht , berechnet nach unfreiwilig fiktiven Mindesteinkommen für freiwillig, pflichtversicherte Selbständige.
Ein großer Denkfehler wäre jedoch hilfreiche Tips von irgendwelchen, Kassenmitarbeitern zu erwarten,außer Dich auf einen Antrag zur Hilfebedürtigkeit nach Parargaph.....hinzuweisen oder ebend den Rechtsweg einzuschlagen. Diesen einzig richtigen Gedanken hast Du ja selbst schon in erwägung gezogen.Im übrigen behandel natürlich alle Kassen diese Thematik gleich. Für die Kassen bist eine neue Kuh zum melken.Von wem die Beiträge entrichtet werden von Dir persönlich oder einer anonymen ,steuerzahlenden Allgemeinheit( natürlich erst nach dem Du Dein erspartes aufgebraucht und die Schmuckschatulle deiner Freundin veräußert ist), spielt keine Rolle.
Hier muß dem Rechtstaat zu seiner Rechtsstaalichkeit verholfen werden und zwar auf dem Rechtsweg.
Ich hoffe,daß auf Diesem Weg und in Anbetrach auf die Zukunft möglichst viele Betroffene Ihre Möglichkeiten nutzen werden um sich dem anbahnenden Sozialfaschismus (ich benutze dieses Wort ungerne aber mir bleibt unter den momentanen Bedingungen keine andere Wahl ) zu erwehren .
gesamter Thread:
- Mindestbemessung für Selbständige in der GKV -
Freelancer,
06.06.2007, 10:46
- Re: Mindestbemessung für Selbständige in der GKV -
Holger,
13.06.2007, 14:03
- Re: Mindestbemessung für Selbständige in der GKV -
Annette,
25.09.2007, 19:28
- Re: Mindestbemessung für Selbständige in der GKV -
Freelancer,
27.09.2007, 16:38
- Re: Mindestbemessung für Selbständige in der GKV -
Annette,
30.09.2007, 14:11
- Re: Mindestbemessung für Selbständige in der GKV -
Freelancer,
30.10.2007, 17:36
- Re: Mindestbemessung für Selbständige in der GKV - Annette , 02.11.2007, 13:31
- Re: Mindestbemessung für Selbständige in der GKV -
Freelancer,
30.10.2007, 17:36
- Re: Mindestbemessung für Selbständige in der GKV -
Annette,
30.09.2007, 14:11
- Re: Mindestbemessung für Selbständige in der GKV - traudel, 01.11.2009, 13:53
- Re: Mindestbemessung für Selbständige in der GKV -
Freelancer,
27.09.2007, 16:38
- Re: Mindestbemessung für Selbständige in der GKV -
Annette,
25.09.2007, 19:28
- Frage zur Beitragsberechnung für Selbständige (Freiwillig versichert KV) -
Schlummerle,
04.10.2007, 18:15
- Re: Frage zur Beitragsberechnung für Selbständige (Freiwillig versichert KV) - Reg, 05.10.2007, 02:09
- Re: Mindestbemessung für Selbständige in der GKV -
Holger,
13.06.2007, 14:03