Re: Mindestbemessung für Selbständige in der GKV (Krankenkassenrecht)

Annette @, Dienstag, 25.09.2007, 19:28 (vor 6269 Tagen) @ Holger

25.September 2007,
habe zu o.g.Neuregelung Klage eingereicht.Fordere alle auf sich gegen die erpresserischen Maßnahmen schnellstens und ganz demokratisch zu wehren,denn das ist erst der Anfang ab 2009 wird der Selbstbedienungsmentalität der Gkv Tür und Tor noch weiter geöffnet und das betrifft alle Versicherten!! Die Pkv wird sich dem ohne weiteres anschließen und sich die Beiträge zuguterletzt auch von der Steuerzahlenden Allgemeinheit aufstocken lassen.Natürlich erst wenn man sein Vermögen und alles was man dazu machen könnte für überhöte Standarttarife aufgebraucht hat.Sowie es derzeit für alle (geringverdienenden )Selbstsändigen in der Gkv bereits praktiziert wird.Hier gilt man mit einem Einkommen von 1200,- montl.bereits alls sogenannter Härtefall.Wieviel Millionen arbeitende Härtefälle haben wir dann eigentlich in Deutschland? Härtefall durch arbeit?oder wie?
also raus aus der Furzmulde,
um den Missbrauch dieser Reformpolitik der u.a.durch immer weiter steigende Beiträge darauf abzielt Spareinlagen, Zinsen ,etc.für Krankenversicherungen aufzubrauchen zu blockieren.


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