Re: (Krankenkassenrecht)
@Matze dank dir erstmal.
Ja, hauptberuflich, aber es kommt kaum was rein. Die Neuregelung ab 1.4. ist mir bekannt; halte sie aber für total schwachsinnig(natürlich nicht für die KK ! - wir sind lt. Lauterbach ja die "Melkkühe), kurzsichtig und ungerecht.
Was ist, wenn ich mein Gewerbe aufgebe ? und nicht sofort einen neuen Job bekomme.