Re: (Krankenkassenrecht)

Matze, Donnerstag, 26.07.2007, 11:17 (vor 6330 Tagen) @ Hausmann

@ Hausmann:

Da wäre zunächst mal zu klären, ob Du HAUPTBERUFLICH selbständig tätig bist - oder nicht.

Falls ja, gilt Folgendes: Der Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Selbständige wurde per 01.04.2007 abgesenkt. Für freiwillig versicherte Selbständige mit geringem Einkommen gilt künftig als beitragspflichtige Einnahme mindestens ein Betrag von 1.225 Euro monatlich (bisher 1.837,50 Euro). Bei der Ermittlung des Einkommens ist auch das Vermögen und das Einkommen und das Vermögen von Personen, die mit dem Mitglied in einer Bedarfsgemeinschaft leben, zu berücksichtigen - und es gilt halt in der Regel der Steuerbescheid vom Vorjahr.

Falls nein - wäre es denkbar, dass Du den "Hausfrauentarif" nutzen könntest.


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