Re: Freiwillige Mitgliedschaft und Zinseinnahmen+Werbungskosten (Krankenkassenrecht)
Hallo Johannes,
hier die von dir gewünschten Antworten:
1)
Die pauschalen Werbungskosten kannst du leider nicht abziehen (warum auch immer). Lediglich die Werbungskosten, die den Pauschalbetrag übersteigen können abgezogen werden. Maßgeblich dürfte der Steuerbescheid sein.
2)
Es wird der Prozentanteil der Zinseinnahmen beitragspflichtig, wie er im Steuerbescheid aufgeteilt wir (z. B. 50%/50%)
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- Freiwillige Mitgliedschaft und Zinseinnahmen+Werbungskosten -
Johannes39,
26.07.2007, 15:18
- Re: Freiwillige Mitgliedschaft und Zinseinnahmen+Werbungskosten -
Johannes 39,
08.08.2007, 12:39
- Re: Freiwillige Mitgliedschaft und Zinseinnahmen+Werbungskosten -
Targot,
08.08.2007, 17:18
- Re: Freiwillige Mitgliedschaft und Zinseinnahmen+Werbungskosten - Johannes39, 08.08.2007, 19:32
- Re: Freiwillige Mitgliedschaft und Zinseinnahmen+Werbungskosten -
Targot,
08.08.2007, 17:18
- Re: Freiwillige Mitgliedschaft und Zinseinnahmen+Werbungskosten -
Johannes 39,
08.08.2007, 12:39