Re: Freiwillige Mitgliedschaft und Zinseinnahmen+Werbungskosten (Krankenkassenrecht)

Targot, Mittwoch, 08.08.2007, 17:18 (vor 6317 Tagen) @ Johannes 39

Hallo Johannes,

hier die von dir gewünschten Antworten:

1)
Die pauschalen Werbungskosten kannst du leider nicht abziehen (warum auch immer). Lediglich die Werbungskosten, die den Pauschalbetrag übersteigen können abgezogen werden. Maßgeblich dürfte der Steuerbescheid sein.

2)
Es wird der Prozentanteil der Zinseinnahmen beitragspflichtig, wie er im Steuerbescheid aufgeteilt wir (z. B. 50%/50%)


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