Freiwillige Mitgliedschaft und Zinseinnahmen+Werbungskosten (Krankenkassenrecht)
Hallo,
als freiwilliges Mitglied in der GKV sind auch geringe Zinseinnahmen anzugeben. Dazu zwei Fragen:
1. Kann man auch hier, wie im Steuerrecht pauschal 51 Euro Werbungskosten abziehen und
2. 50% der Zinseinahmen gehören der pflichtversicherten Ehefrau. Sind dann auch nur 50% als eigene Zinseinahmen anzugeben?
Danke für freundliche Antworten
Gruß Johannes39
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Johannes39,
26.07.2007, 15:18
- Re: Freiwillige Mitgliedschaft und Zinseinnahmen+Werbungskosten -
Johannes 39,
08.08.2007, 12:39
- Re: Freiwillige Mitgliedschaft und Zinseinnahmen+Werbungskosten -
Targot,
08.08.2007, 17:18
- Re: Freiwillige Mitgliedschaft und Zinseinnahmen+Werbungskosten - Johannes39, 08.08.2007, 19:32
- Re: Freiwillige Mitgliedschaft und Zinseinnahmen+Werbungskosten -
Targot,
08.08.2007, 17:18
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Johannes 39,
08.08.2007, 12:39