Re: Arbeitslos und Hartz 4 abgelehnt (Krankenkassenrecht)

Ramona @, Mittwoch, 28.11.2007, 17:51 (vor 6205 Tagen) @ Sora

Ich habe auch einen Sohn U25 der im Juli07 seine schulische Ausbildung beendet hat.Er hat kein Anspruch auf Alg.2,weil ich alleinerziehend 1300€ aus einen Vollzeitjob verdiene,von den ich 2 weitere Kinder ernähren muß.Den beiden jüngeren steht laut Gesetz nur noch Hartz4 Satz zu (Deckung über Halbwaisenrente+Kindergeld),mir steht auch nur dieser Satz zu damit ich für den Großen Unterhalt 285€+ Mietanteil 111€ zahlen kann und nebenbei soll ich auch noch 135€ Krankenkassenbeitrag zahlen. Man kann ja nicht vom Steuerzahler verlangen,dass er die Krankenkasse für ein erwachsenes Kind übernimmt,dafür sind die Eltern zuständig.Wieso haben dann Ehepartner ohne Einkommen das Recht auf Familienversicherung und zwar ohne Überprüfung der Bedürftigkeit? Da regt sich kein Steuerzahler auf.Nebenbei:Ich zahle monatlich ca.200€ Steuern,weil mein 24 Jähriger nicht berücksichtigt wird.
Die 135€ Krankenkassenbeitrag fehlen meinen Jüngsten um Leben zu können,nur weil Jugendliche zwischen 23 bis 25 zu erwachsenen Kindern erklärt werden und im rechtsleeren Raum stehen.(Krankenkasse,Steuerfreibetrag,aber Unterhaltspflicht der Eltern, Super!!!)
MfG Ramona


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum