Re: Arbeitslos und Hartz 4 abgelehnt (Krankenkassenrecht)

Elgin Fischbach @, Dienstag, 04.09.2007, 22:18 (vor 6290 Tagen) @ Piere

Du musst dann bei Deiner Krankenkasse rechtzeitig (bis 3 Monate nach Ablauf der Familienversicherung) eine freiwillige Weiterversicherung beantragen. Kostet monatlich ca. 125,00 EUR - abhängig vom ermäßigten Beitragssatz Deiner Krankenkasse.

Guter Rat: Sobald Du 25 Jahre alt bist, bist Du lt. SGB II nicht mehr verpflichtet, bei Deinen Eltern zu wohnen - sprich: Du kannst dann auf Amtskosten eine eigene "angemessene" Wohnung (1-Zimmer-Wohnung, max. 40 qm) anmieten. Die Anrechnung des elterlichen Einkommens entfällt dann ab dem Zeitpunkt des Einzuges in die eigenen vier Wände, sodass Du dann wieder einen eigenen Leistungsanspruch (ALG II) haben und wieder versicherungspflichtig werden wirst - sprich: Das Amt muss dann ab diesem Zeitpunkt u. a. auch die Krankenkassenbeiträge für Dich übernehmen.

Gruß
Elgin


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