Re: Außerordentliches Kündigungsrecht? (Krankenkassenrecht)

Agion, Mittwoch, 12.09.2007, 19:02 (vor 6282 Tagen) @ Kathrin

Hi,

zuerst zu Deiner Ausgangsfrage: es gibt kein Sonderkündungsrecht beim Wechsel von frw. Versicherung in die Versicherungspflicht.

Aber....

sofern Du weniger als 18 Monate in der Familienversicherung bei der AOK gewesen bist kannst Du unter Einhaltung der normalen Kündigungsfrist wechseln - Du musst keine Bindungsfrist einhalten.

Wenn Du mehr als 18 Monate in der Familienversicherung gewesen bist, hattest Du mit dem Ende der Familienversicherung ein neues Kassenwahlrecht - dann müsstest Du aber auch einen Aufnahmeantrag bzw. Antrag auf frw. Weiterversicherung unterschrieben haben bei der BKK Allianz. In diesem Falle bist Du an die Bindungsfrist von 18 Monaten gebunden.

So wie es aussieht, scheint es bei Dir nur um ein paar Tage zu gehen. Also, rechne mal genau nach.

Viel Glück :-)


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