Außerordentliches Kündigungsrecht? (Krankenkassenrecht)
Hallo, gibt es ein Sonderkündigungsrecht wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist und dann eine versicherungspflichtige beschäftigung aufnimmt? ich war seit 2001 bei der bkk allianz versichert, im september 2005 habe ich dann die berufsoberschule besucht und bin in die familienversicherung über meine mutter bei der aok eingetretten. zu meinem 25. geburtstag (März 2007) verlor ich meinen anspruch auf familienversicherung und ging zur bkk allianz zurück, versicherte mich dort freiwillig gesetzlich. daher machte ich mir keinerlei gedanken über den beitragssatz ich schloss ja auf einen festen betrag ab, der sich von anderen gesellschaften kaum unterschied. nun bin ich etwas geschockt, der beitrag der bkk allianz liegt bei 13,9% der von Ikk direkt bei 12%. bin ich noch 12 monate an die bkk allianz gebunden obwohl es ja eine ganz andere versicherungsform ist? oder könnte man evtl. eine kündigung rechtfertigen da ich seit 2001 also vor neuem recht bei der bkk allianz bin und nur zum zwecke der familienversicherung für einen kurzen zeitpunkt ausschied? ich war in dieser zeit ja bei keiner gesellschaft versicherungsnehmerin, nur versicherte person?
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- Außerordentliches Kündigungsrecht? -
Kathrin,
12.09.2007, 18:38
- Re: Außerordentliches Kündigungsrecht? - Jon Dohnson, 12.09.2007, 18:43
- Re: Außerordentliches Kündigungsrecht? - Agion, 12.09.2007, 19:02
- Re: Außerordentliches Kündigungsrecht? - Kathrin, 17.09.2007, 16:28