Re: Rückwirkende Kündigung Familienversicherung Kind (Krankenkassenrecht)

Guter Rat, Dienstag, 07.10.2008, 13:43 (vor 5891 Tagen) @ Sandra Dürre

Hallo Frau Dürre,

hier die Antworten auf Ihre Fragen:

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und
Pflegeversicherung beträgt aktuell 43.200 € jrl, 3.600 € mtl.
und bezieht sich auf Ihr Bruttoeinkommen.
Diese Grenze gilt für alle gesetzlichen Krankenkasse.

Guter Rat


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