Re: Rückwirkende Kündigung Familienversicherung Kind (Krankenkassenrecht)
Hallo Frau Dürre,
hier die Antworten auf Ihre Fragen:
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und
Pflegeversicherung beträgt aktuell 43.200 € jrl, 3.600 € mtl.
und bezieht sich auf Ihr Bruttoeinkommen.
Diese Grenze gilt für alle gesetzlichen Krankenkasse.
Guter Rat