Re: Rückwirkende Kündigung Familienversicherung Kind (Krankenkassenrecht)

Frank @, Donnerstag, 25.10.2007, 13:55 (vor 6239 Tagen) @ siegfried

Hallo Siegfried,

Der Anspruch auf Familienversicherung endet tatsächlich dann, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Allerdings kann es Ihnen m.E. nicht zum Nachteil gereichen, wenn Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen sind. Wenn dann die Kasse zu spät oder falsch beurteilt, ist es sicher sehr strittig, ob hier der Anspruch rückwirkend - noch dazu für einen überschaubaren Zeitraum - entzogen wird.
Die Abrechnungen der Ärzte wickelt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ab. Das kann dauern.
Es gibt m.E. hier nur die Möglichkeit zu warten, bis die Kasse von Ihnen die Leistung zurückfordert und Sie dann dies bei der Beihilfe geltend machen.

Freundliche Grüße

Peter Frank


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