Re: Krankengeld bei Pflege des Kindes (Krankenkassenrecht)
Die Entscheidung der Kasse ist richtig!
Mit versichert ist in diesem Fall gesetzlich (!!) versichert gemeint. Schließlich befasst sich das SGB V mit der gesetzlichen KV und nicht der privaten KV.
Ihr hab also keinen Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes.