Re: Von der Selbstständigkeit zurück in Familienversicherung (Krankenkassenrecht)
Ja, die Nebenberuflichkeit sollten Sie in jedem Fall bei der Krankenkasse angeben. Selbst wenn Sie über 350 €/Monat kommen, müssen Sie bei Nebenberuflichkeit normalerweise nur den Mindestbeitrag (ca. 130 Euro) zahlen. Grenze nach oben ist hier wohl 9800 Euro/Jahr Gewinn.