Re: Von der Selbstständigkeit zurück in Familienversicherung (Krankenkassenrecht)
Die kostenlose Familienversicherung nach § 10 Sozialgesetzbuch ist ausgeschlossen, wenn eine selbststständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird.
Hierbei werden in der Regel die Arbeitszeit, die Haupteinnahmequelle und die Tatsache, ob Arbeitnehmer beschäftigt werden, geprüft.