Re: zurück zur (Krankenkassenrecht)

torsten, Sonntag, 04.11.2007, 13:52 (vor 6229 Tagen) @ sunshine

Hallo sunshine,

Keine Panik. Setzt Euch mit der alten Kasse in Verbindung und zieht dort Eure Kündigung zurück (Zweizeiler reicht). Um ganz sicher zu gehen schickt die neuen Krankenversichertenkarte am die IKKdirekt zurück, mit dem Hinweis die abgegebene Wahlerklärung zu widerrufen.

Gruß

Torsten


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