Re: zurück zur (Krankenkassenrecht)

Nick, Sonntag, 04.11.2007, 13:48 (vor 6229 Tagen) @ sunshine

Hallo,
wenn ihr bis zum 30.11.2007 eure Wahlerklärung bei der IKK direkt widerruft und eine Kündigungsrücknahme bei der alten KK unterschreibt, kommt die Mitgliedschaft bei der IKK direkt nicht zustande und ihr bleibt bei eurer alten KK.

Ihr solltet euch mit eurer "noch" KK in Verbindung setzen, wahrscheinlich regeln die dann alles für euch.

Gruß Nick


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