Re: Familienversicherung GKV und Steuerrecht (Krankenkassenrecht)

nimms leicht, Samstag, 10.11.2007, 14:27 (vor 6223 Tagen) @ Werner

Hallo Werner,

Teil 1 regelt den allgemeinen Fall, wenn etwa beliebige Dritte gemeinsam Mietobjekte besitzen oder Miete vereinnahmen.

Teil 2 stellt ein Privileg für Eheleute heraus, wie in unserer Steuer-Scharia auch üblich.

Insofern eine üblicher Widerspruch. Er besagt , daß die steuerliche Regelung bei der Prüfung der Einkommens bzgl. Familienversicherung anzuwenden ist.
Schau einfach in Eueren Steuerbescheid, auch bei gemeinsamer Veranlagung werden dort die Einnahmen aus Vermietung u. Verpachtung individuell zueordnet. Diese Zuordnung gilt .


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