Re: Familienversicherung GKV und Steuerrecht (Krankenkassenrecht)

Werner, Samstag, 10.11.2007, 13:03 (vor 6223 Tagen) @ nimms leicht

Danke
ist aber harte Kost zum Lesen...

Ehrlich gesagt verstehe ich es nicht 100%. Ist bei einem notariel eingetragenem Niesbrach der halben Wohnungsmiete - wie bei uns - nun die Einnahme doch auch mir zuzuschreiben?? In meinen Augen widersprechen sich Teil1 und Teil2

3.3 Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung
Während die Zurechnung von Kapitalerträgen im Allgemeinen der wirtschaftlichen Inhaberschaft
an dem zugrunde liegenden Kapitalvermögen folgt, ist für die Zurechnung von Einkünften
aus Vermietung und Verpachtung nicht maßgeblich, ob der Steuerpflichtige rechtlicher
oder wirtschaftlicher Eigentümer des Mietobjekts ist und wem letztlich das
wirtschaftliche Ergebnis der Vermietung zugute kommt. Entscheidend ist vielmehr, wer den
Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwirklicht. Das
ist derjenige, der die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 EStG
genannten Wirtschaftsgüter anderen entgeltlich auf Zeit zur Nutzung zu überlassen; er muss
Vermieter oder Verpächter und damit Träger der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag

oder Pachtvertrag sein.
Sofern und soweit Ehegatten steuerrechtlich ein Dispositionsrecht hinsichtlich der Zuordnung
der Einkünfte eingeräumt ist, gilt diese Zurechnung dann aber auch auf jeden Fall für die
Feststellung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung.

Die Regelung
bezüglich der Zurechnung der Einkünfte gilt allerdings nur im Falle der Zugewinngemeinschaft
nach § 1363 BGB sowie für den Güterstand der Gütertrennung, soweit Einkünfte nach
den obengenannten Voraussetzungen aus einem gemeinschaftlichen Vermögensgegenstand
erzielt werden.Bei einer vereinbarten Gütergemeinschaft sind diese Einkünfte hingegen
ausschließlich beiden Ehegatten je zur Hälfte zuzurechnen, da es sich um Einkünfte aus
einem ins Gesamtgut fallenden Vermögensgegenstand handelt (BSG, Urteile vom
10.11.1982 - 11 RK 1/82 -, USK 82209, - 11 RK 2/82 -, USK 82215).


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum