Re: Ist Kuendigung der PKV anzufechten ? (Krankenkassenrecht)

Juergen, Dienstag, 13.11.2007, 23:49 (vor 6220 Tagen) @ Thomas

Erstmal danke fuer die Antwort. Mal gucken ob ein Anwalt auf dem Rechtsgebiet da eine Idee hat. Sieht wohl so aus als wenn ich nochmal von neu anfange muss.

Oder waere das noch eine Moeglichkeit?

"Was passiert, wenn eine privat versicherte Person bei Arbeitslosigkeit in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt und bei Wiederaufnahme einer Beschäftigung erneut versicherungsfrei ist, d. h. aufgrund der Gehaltshöhe nicht versicherungspflichtig bleibt? Dauerte die gesetzliche Krankenversicherung länger als 12 Monate, so kann die Person zwischen freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung und privater
Krankenversicherung wählen. Wenn sie jedoch weniger als 12
Monate gesetzlich versichert war, so wird die erforderliche Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung
nicht erfüllt. Da in diesem Fall nur die Möglichkeit eines privaten
Krankenversicherungsschutzes besteht, sind die privaten
Versicherungsunternehmen verpflichtet, die betreffenden Personen
zu den Konditionen ihres alten Versicherungsvertrages
wieder aufzunehmen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt
sind:
› Der alte Vertrag des Versicherten hat bei ein und demselben
Unternehmen mindestens fünf Jahre ununterbrochen bestanden.
› Die gesetzliche Krankenversicherung der betreffenden Person
hat längstens 12 Monate bestanden.
Der private Versicherungsvertrag tritt am Tag nach Beendigung
der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Der Abschluss
der Versicherung erfolgt ohne Risikoprüfung zu den gleichen
Bedingungen, wie sie zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden.
Die bis zum Ausscheiden aus der privaten Krankenversicherung
gebildeten Alterungsrückstellungen sind dem Vertrag
zuzuschreiben."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum