Re: Ist Kuendigung der PKV anzufechten ? (Krankenkassenrecht)
Die Versicherungspflicht in der PKV gilt erst ab 1.1.2009. In der GKV gilt diese ab dem 1.4.2007. Ab dem 1.7.2007 gilt in der PKV ein Kontrahierungszwang für den Standardtarif.
Wenn Sie die PKV nicht gekündigt haben aufgrund des erwarteten Eintreten von GKV-Versicherungspflicht (z.B. als Arbeitsloser oder Angestellter unter JAEG) und diese GKV-Versicherungspflicht nicht eingetreten ist bzw. jetzt keine Möglichkeit zur freiwilligen Weiterversicherung in der GKV besteht, nur dann muss Sie die PKV zurücknehmen.
Wenn Sie aber gekündigt haben, nur weil Sie unversichert sein wollten bzw. Sie aus Ihrer alten PKV raus wollten und keine neue PKV gefunden haben, müssen Sie in den Standardtarif oder eine neue Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen.
Zum Standardtarif: Ab Ende 2008 wird es den Basistarif bei allen PKVen geben und dies auch mit einer von Ihnen gewünschten Selbstbeteiligung von 1200 Euro.
Und zuletzt: Bringen Sie bitte nicht PKV und GKV durcheinander: Eine Krankenkasse ist immer eine GKV und nie eine PKV, auch wenn sich einige Beamtenkrankenkassen fälschlicherweise bzw. aus historischen Gründen als Krankenkasse bezeichnen, sie sind und bleiben private Krankenversicherungen! Insofern beziehen sich die zitierten Rechtsquellen auf die GKV! Da Sie sich gegen die GKV entschieden haben, haben Sie keinen Anspruch mehr auf mehr als die Grundversorgung, d.h. den Standardtarif, wenn Sie die Spielregeln der PKV außerhalb des Beamtenbereichs nicht mehr erfüllen können: reich und gesund.
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- Ist Kuendigung der PKV anzufechten ? -
Juergen,
13.11.2007, 06:08
- Re: Ist Kuendigung der PKV anzufechten ? -
Thomas,
13.11.2007, 22:36
- Re: Ist Kuendigung der PKV anzufechten ? -
Thomas,
13.11.2007, 22:39
- Re: Ist Kuendigung der PKV anzufechten ? - Juergen, 13.11.2007, 23:49
- Re: Ist Kuendigung der PKV anzufechten ? -
Thomas,
13.11.2007, 22:39
- Re: Ist Kuendigung der PKV anzufechten ? -
Thomas,
13.11.2007, 22:36