Re: Kündigung nicht möglich? (Krankenkassenrecht)

Matze, Freitag, 23.11.2007, 09:26 (vor 6210 Tagen) @ Sora

Hallo!

Zunächst mal: Es gibt keine AOK NRW! Es gibt lediglich eine AOK Rheinland/Hamburg (mit 14,3) und eine AOK Westfalen-Lippe (mit 13,8). Die AOK Baden-Württemberg berechnet übrigens 14,5 - der Unterschied zur AOK Rheinland/Hamburg wäre also eher gering.

Wenn er keine neue Kasse gewählt hat - bleibt er übrigens ohnehin automatisch bei seiner letzten Krankenkasse - die er dem Arbeitgeber ja sicher angebenen + per Mitgliedschaftsbescheinigung angezeigt hat. Also eben bei der AOK von "früher".

Es sei denn, er hat (z. B. bei den ganzen Einstellungspapieren) eine Wahlerklärung zur AOK Baden-Württemberg unterschrieben. Dann wäre tatsächlich eine neue Mitgliedschaft zustande gekommen - die nur noch zu ändern/stornieren wäre, wenn die ersten 14 Tage der neuen Beschäftigung noch nicht vorbei sind.

Und diese neue Mitgliedschaft würde dann tatsächlich theoretisch eine neue 18monatige Bindefrist nach sich ziehen. Die allerdings praktisch bei einem Wechsel innerhalb der AOK-Gemeinschaft keine Rolle spielt. Falls jedoch tatsächlich eine rechtmäßige Mitgliedschaft bei der AOK Baden-Württemberg zustande gekomen ist - kann er nicht mehr zu seiner "alten" AOK zurück, denn dort gehört er nicht mehr zum zugangsberechtigten Personenkreis (weil er ja nicht mehr da wohnt oder arbeitet).


Fazit: Es hängt also an zwei Dingen:
1. Hat er eine Wahlerklärung zur AOK Baden-Württemberg unterschrieben? Wenn nicht - ist eine Mitgliedschaft dort nie rechtmäßig zustande gekommen. Falls ja:
2. Sind die ersten 14 Tage der neuen Beschäftigung schon rum? Wenn nicht, schnell die "alte" AOK anrufen, dass die eine Mitgliedsbescheinigung zum neuen Arbeitgeber senden - damit dieser die entsprechenden Meldungen machen kann. Falls ja - hat er wohl Pech und muss erstmal dort bleiben.

Grüße, Matze.


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