Re: Kündigung nicht möglich? (Krankenkassenrecht)

Sora, Donnerstag, 15.11.2007, 08:55 (vor 6218 Tagen) @ A.

Das Wahlrecht zwischen "letzter" AOK und Wohnort-AOK liegt einzig und allein bei ihm selbst. Wenn bei der AOK BaWü nichts unterschrieben wurde, muss er nicht dort hin.
Dein Freund soll sich an die AOK NRW wenden und dort angeben, dass er einen neuen Arbeitgeber in BaWü hat, aber gerne in NRW versichert bleiben möchte. Ich denke, dass man sich dann von dort aus um eine Ummeldung kümmern wird.
Grundsätzlich ist innerhalb der AOKen bei Umzug in ein anderes Bundesland ein Wechsel ohne Kündigungfristen möglich, um eine wohnortnahe Betreuung (wenn vom Versicherten gewünscht!) anbieten zu können.
Da dies ein interne Kassenwechsel ist, gilt natürlich dann auch keine neue Bindefrist.


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