Re: Krankenkasse - Stiefkindregegelung (Krankenkassenrecht)

Missfit, Montag, 26.11.2007, 20:13 (vor 6207 Tagen) @ Franz Kainzmaier

Hallo,

ich sehe das anders. Mit dem Auszug hat der Stiefvater bestimmt nichts mehr bzw. weniger als die Hälfte für das Kind bezahlt. Und da ist es aus mit der Familienversicherung. Kraft Gesetz. http://www.wernitznig.de/Stiefkinder_und_Krankenschutz.pdf

War das Kind denn in Behandlung? Ansonsten könnte man es ja ab 1.4.07 versichern und ein paar Monate sparen. Oder beim leiblichen Vater versichern.

LG, Missy


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