Re: Krankenkasse - Stiefkindregegelung (Krankenkassenrecht)

Franz Kainzmaier @, Montag, 26.11.2007, 11:47 (vor 6207 Tagen) @ Susa

Hallo liebe Leserin,

grundsätzlich stimmt die Aussage, dass für jene, die zuletzt GKV-versichert waren, seit dem 01.04.2007 eine Pflichtversicherung eingetreten ist. Allerdings, sind Sie seit dem 26.07.2007 selbst versichert. Somit können Sie ab diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf Familienversicherung aus ihrer eigenen Krankenversicherung geltend machen.
Fraglich ist weshalb der Anspruch auf Familienversicherung ihrer Stieftochter überhaupt beendet wurde. Solange ihre Ehe nicht geschieden ist, ist eine Familienversicherung - auch für die Stieftochter - über ihren Nochehemann möglich. Fragen sie einfach bei der Krankenkasse ihres Nochehemannes nach.


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