Re: Bindungsfrist bei Versicherung n. §5 Abs.1 Satz 13 SGB V (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich würde mal sagen: Ja - Bindungsfrist, wenn Du vor 2002 nicht gesetzlich versichert warst. Und nein, wenn Deine letzte gesetzliche Versicherung nach 2002 bestanden hat. Aber ganz sicher bin ich mir nicht.
Mach doch mal die Probe und kündige. Sie müssen Dir ja dann was schreiben. Und dann argumentierst Du in Deinem Widerspruch einfach so.
LG, Shops
P.S. Als neue Kasse würde ich mir aber keine Direktkasse suchen. Denn die neue Kasse würde ich auch mit einspannen, dass sie Dir helfen - vorausgesetzt, sie sind an Deiner Mitgliedschaft entsprechend interessiert
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- Bindungsfrist bei Versicherung n. §5 Abs.1 Satz 13 SGB V -
vielen Dank,
13.12.2007, 02:07
- Re: Bindungsfrist bei Versicherung n. §5 Abs.1 Satz 13 SGB V - Shoppingqueen, 21.12.2007, 09:09