Bindungsfrist bei Versicherung n. §5 Abs.1 Satz 13 SGB V (Krankenkassenrecht)

vielen Dank, Donnerstag, 13.12.2007, 02:07 (vor 6191 Tagen)

Ich bin nach der neuen Rechtslage wieder Pflichtmitglied in meiner letzten gesetzlichen Krankenkasse ab dem 01.04.07

Mir wurde damals mitgeteilt , für mich bestünde eine 18-monatige Bindungsfrist.
Nun sehe ich , daß §175 des SGB V diese Bindungsfristen nur für Wahlentscheidungen begründet. Ich hatte aber keine Wahl, sondern wurde Kraft Gesetz zugeordnet.

(Die Unterbrechung vor dem 01.04.07 wahr vieljährig.)

unterliege ich nun wirklich einer 18Monatsbindungsfrist ?


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