Bindungsfrist bei Versicherung n. §5 Abs.1 Satz 13 SGB V (Krankenkassenrecht)
Ich bin nach der neuen Rechtslage wieder Pflichtmitglied in meiner letzten gesetzlichen Krankenkasse ab dem 01.04.07
Mir wurde damals mitgeteilt , für mich bestünde eine 18-monatige Bindungsfrist.
Nun sehe ich , daß §175 des SGB V diese Bindungsfristen nur für Wahlentscheidungen begründet. Ich hatte aber keine Wahl, sondern wurde Kraft Gesetz zugeordnet.
(Die Unterbrechung vor dem 01.04.07 wahr vieljährig.)
unterliege ich nun wirklich einer 18Monatsbindungsfrist ?
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vielen Dank,
13.12.2007, 02:07
- Re: Bindungsfrist bei Versicherung n. §5 Abs.1 Satz 13 SGB V - Shoppingqueen, 21.12.2007, 09:09