Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?! (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Donnerstag, 25.06.2009, 18:21 (vor 5631 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Joachim

ja, die Ermittlung des Gesamteinkommens orientiert sich an der Summe der Einkünfte nach dem Einkommensteuerrecht. Aber dennoch gilt: Gesamteinkommen ist ungleich zu versteuerndes Einkommen.
Das kommt daher, dass man beim Gesamteinkommen ggf. andere Sachen abziehen kann als beim zu versteuernden Einkommen. Außerdem gibts Unterschiede bei der Möglichkeit der Saldierung zwischen den verschiedenen Einkommensarten.
Und ja, du hast recht: i. d. R. fordern wir zur Beurteilung des aktuellen ESt-Bescheid oder betriebwirtschaftliche Auswertung einer qualifizierten Person (z. B. Steuerberater) an. Harig wirds halt eben dann, wenn die Diskussionen anfangen, was man abziehen kann und ob eine Saldierung möglich ist oder nicht.
Das müsste aber bei allen Kassen gleich sein, da der Begriff "Gesamteinkommen" recht genau geregelt ist.
Gruß GKVler


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