Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?! (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 25.06.2009, 15:58 (vor 5631 Tagen) @ GKVler

Vielen Dank für den Verweis auf die Rundschreiben. Da steht aber auf Seite 5 unter b) daß das Gesamteinkommen in der Selbständigkeit die Überschusseinkünfte bzw. den Gewinn darstellen. Orientiert sich also am Begriff der Summe der Einkünfte nach Steuerecht. Ich kenne das so auch von dutzenden Prüfverfahren, daß die Kasse eine betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. "Einnahme-Überschussrechnung" der letzten 6 bis 12 Monate einfordert versehen mit Stempel+Unterschrift des Steuerberaters. Liegt das Endergebnis im Betrachtungszeitraum unter 360€ läuft die billigste Krankenversicherung Deutschlands als Familienversicherung brav weiter und nach zeitigstens einem Jahr kommt die nächste Anfrage per Post.

Praktischer Extremfall: er mit HIV beim Jobcenter, sie familienversichert und "nebenberuflich selbständig" -> unter 18h, keine versicherungspflichtigen Angestellten bzw. Einkünfte nach Steuerecht von unter 360€ pro Monat und natürlich hat sie sprudelnde Einnahmen von weit über 1500-2000€ mtl. aber die Kosten: der Firmenwagen, das Büro, die Telekommunikation und dann erst die umfangreichen bundesweiten Reisetätigkeiten...macht das eventuell jede Kasse im Prüfverfahren anders?


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