Re: Kündigungsfrist 1 Tag überschritten? (Krankenkassenrecht)
hier ist es eventuell komplizierter, da die KK die post in der regel bei der post abholt. dies erfolgt meißt früh am morgen, doch die post legt danach weiter post in das fach der kk, diese könnte also bis 24 uhr weitere post empfangen, doch sie holt sie erst am nächsten morgen ab. das ist was für juristen, da kk den zugang am 1. des folgemonats auch unerschiedlich handhaben.
aber du hättst dich ja auch paar tage eher bewegen können!
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- Kündigungsfrist 1 Tag überschritten? -
Frank ,
12.02.2008, 19:10
- Re: Kündigungsfrist 1 Tag überschritten? -
Jon Dohnson,
12.02.2008, 20:15
- Re: Kündigungsfrist 1 Tag überschritten? -
bernd,
13.02.2008, 10:03
- Re: Kündigungsfrist 1 Tag überschritten? - Schorsch, 13.02.2008, 18:08
- Re: Kündigungsfrist 1 Tag überschritten? -
bernd,
13.02.2008, 10:03
- Re: Kündigungsfrist 1 Tag überschritten? -
Jon Dohnson,
12.02.2008, 20:15