Re: Kündigungsfrist 1 Tag überschritten? (Krankenkassenrecht)
Willkommen auf dem Holzweg...
Bei Preisausschreiben gilt meist das Datum des Poststempels - bei "Fristangelegenheiten" in der Regel das Eingangsdatum (darum schaltet der Briekasten am Amtsgericht um Mitternacht auch automatisch auf das Fach für den Folgetag um - klack)
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- Kündigungsfrist 1 Tag überschritten? -
Frank ,
12.02.2008, 19:10
- Re: Kündigungsfrist 1 Tag überschritten? -
Jon Dohnson,
12.02.2008, 20:15
- Re: Kündigungsfrist 1 Tag überschritten? -
bernd,
13.02.2008, 10:03
- Re: Kündigungsfrist 1 Tag überschritten? - Schorsch, 13.02.2008, 18:08
- Re: Kündigungsfrist 1 Tag überschritten? -
bernd,
13.02.2008, 10:03
- Re: Kündigungsfrist 1 Tag überschritten? -
Jon Dohnson,
12.02.2008, 20:15