Re: Kündigungsfrist 1 Tag überschritten? (Krankenkassenrecht)
Willkommen auf dem Holzweg...
Bei Preisausschreiben gilt meist das Datum des Poststempels - bei "Fristangelegenheiten" in der Regel das Eingangsdatum (darum schaltet der Briekasten am Amtsgericht um Mitternacht auch automatisch auf das Fach für den Folgetag um - klack)