Re: Kündigungsfrist 1 Tag überschritten? (Krankenkassenrecht)

Jon Dohnson, Dienstag, 12.02.2008, 20:15 (vor 6129 Tagen) @ Frank

Willkommen auf dem Holzweg...

Bei Preisausschreiben gilt meist das Datum des Poststempels - bei "Fristangelegenheiten" in der Regel das Eingangsdatum (darum schaltet der Briekasten am Amtsgericht um Mitternacht auch automatisch auf das Fach für den Folgetag um - klack)


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