Re: GKV nach einem Job im EU-Ausland (Krankenkassenrecht)

RW, Mittwoch, 20.02.2008, 18:54 (vor 6121 Tagen) @ Hubert

Es gibt ein neues BSG-Urteil von Juni 2007.
Man braucht nicht wieder in die alte K´rankenkasse zurück, wenn man dort schon mehr alas 18 Monate Mitglied war.

http://www.krankenkassen-direkt.de/news/news.pl?val=1203529932&news=202328448


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum