Re: GKV nach einem Job im EU-Ausland (Krankenkassenrecht)
Es gibt ein neues BSG-Urteil von Juni 2007.
Man braucht nicht wieder in die alte K´rankenkasse zurück, wenn man dort schon mehr alas 18 Monate Mitglied war.
http://www.krankenkassen-direkt.de/news/news.pl?val=1203529932&news=202328448
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- GKV nach einem Job im EU-Ausland -
Hubert,
19.02.2008, 22:32
- Re: GKV nach einem Job im EU-Ausland -
RW,
20.02.2008, 18:54
- Re: GKV nach einem Job im EU-Ausland - nimms leicht, 20.02.2008, 19:55
- Re: GKV nach einem Job im EU-Ausland -
RW,
20.02.2008, 18:54