Re: Die Pflicht zur Rücksendung der Krankenversichertenkarte ist geregelt (Krankenkassenrecht)
Ich kann ja sagen ich hätte sie zurück geschickt. Was die Post dann macht.....?
Besteht überhaupt die Pflicht die Karte zurück zu schicken, wenn kein frankierter Rückumschlag der KK beiliegt? Müsste ich die Kosten tragen?