Die Pflicht zur Rücksendung der Krankenversichertenkarte ist geregelt (Krankenkassenrecht)

Jon Dohnson, Mittwoch, 16.04.2008, 22:13 (vor 6068 Tagen) @ Martin

§ 291 Abs. Absatz 4 SGB V schafft Klarheit :

"Bei Beendigung des Versicherungsschutzes oder bei einem Krankenkassenwechsel ist die Krankenversichertenkarte von der bisherigen Krankenkasse einzuziehen."

Ganz klar geregelt wie es zu laufen hat. Eine Erklärung über die Vernichtung der Karte "an Eides statt" nach dem BGB könnte den eingetretenen Rechtsmangel ggfs. aufheben. Frag mal bei der Kasse nach, ob man das Problem so aus der Welt schaffen könnte.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum