Re: Zurück zur GKV zwecklos? (Krankenkassenrecht)

Bodi, Sonntag, 27.04.2008, 11:59 (vor 6058 Tagen) @ JuliaH

Auf eine Kündigung hätte er sich nicht einlassen sollen, schon gar nicht in dem Alter. Die Altersrückstellungen hat sich die Versicherung unter den Nagel gerissen und sind futsch, sofern die Kündigung rechtlich nicht anfechtbar ist.

Aber die PKV muss ihn wieder aufnehmen, zumindest in den Standard - bzw. später den Basistarif. Die Kosten dafür dürfen den Höchstbeitrag in der GKV nicht überschreiten (ca. 500 EUR mtl.); bei Bedürftigkeit die Hälfte (ca. 250 EUR mtl.).


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