Re: Zurück zur GKV zwecklos? (Krankenkassenrecht)

Shoppingqueen, Montag, 21.04.2008, 19:09 (vor 6060 Tagen) @ JuliaH

Hallo,

ja, das ist tatsächlich so. Auch die Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit wird ihm den Weg in die GKV nicht ebnen...
§ 6 Abs. 3a SGB V (3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich


Bedeutet: Dein Vater sollte schleunigst bei der alten PKV anklopfen und um Wiederbeitritt im Standardtarif bitten. Einzige Chance (meiner Meinung nach), wieder eine Krankenversicherung zu kommen.

Und ganz persönlich: Die GKV ist eine Solidargemeinschaft. Das setzt auch Solidarität in den guten Jahren voraus. Wer nehmen will, muss auch geben oder gegeben haben. Als Dein Vater ein gutes Risiko war, hat er eine für sich günstige Lösung in der PKV gesucht. Nun muss er die Konsequenzen tragen. Der Gesetzgeber hat zu Recht der problemlosen Rückkehr im Alter einen Riegel vorgeschoben.

LG, Shops


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