Re: Nachforderung der Krankenkasse bzw. Verjährungsfrist (Krankenkassenrecht)

J. Koptik @, Sonntag, 18.05.2008, 20:12 (vor 6033 Tagen) @ Jutta. Koptik

Vielen Dank, für die Antwort.
Einen Bescheid habe ich von keiner Seite bekommen. Aber wie beweise ich, dass ich nicht vorsätzlich gehandelt habe? oder muß die KK mir das nachweisen? Spreche nämlich morgen mit einen KK-Mitarbeiter.
Vielleicht weiss ja jemand Rat.
Vielen Dank
Jutta Koptik


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