Re: Nachforderung der Krankenkasse bzw. Verjährungsfrist (Krankenkassenrecht)

Bodi, Samstag, 17.05.2008, 23:08 (vor 6034 Tagen) @ Jutta. Koptik

Grundsätzlich verjähren Beiträge nach 4 Jahren. Beiträge von 2003 könnten deshalb seit dem 01.01.08 verjährt sein, es sei denn, die Beiträge wurden in einem Bescheid festgesetzt oder vorsätzlich vorenthalten; in solchen Fällen beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.


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