Re: Nachforderung der Krankenkasse bzw. Verjährungsfrist (Krankenkassenrecht)
Grundsätzlich verjähren Beiträge nach 4 Jahren. Beiträge von 2003 könnten deshalb seit dem 01.01.08 verjährt sein, es sei denn, die Beiträge wurden in einem Bescheid festgesetzt oder vorsätzlich vorenthalten; in solchen Fällen beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.
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- Nachforderung der Krankenkasse bzw. Verjährungsfrist -
Jutta. Koptik,
17.05.2008, 20:14
- Re: Nachforderung der Krankenkasse bzw. Verjährungsfrist - Bodi, 17.05.2008, 23:08
- Re: Nachforderung der Krankenkasse bzw. Verjährungsfrist - J. Koptik, 18.05.2008, 20:12