Re: Sonderkündigung und Psychotherapie (Krankenkassenrecht)

Jon Dohnson, Freitag, 30.05.2008, 01:02 (vor 6022 Tagen) @ dominik

Du schreibst, Du bist in einer PKV...

Da gibt es keine Regelleistung, Satzungsleistung, Mehrleistung - da gibt es nur einen vertraglich vereinbarten Leistungsumfang, den DU (laut Unterschrift unter Deinem Vertrag) zur Kenntnis genommen und vereinbart hast.

Selbst wenn Du jetzt irgendein Sonderkündigungsrecht hast (kann ich nicht beurteilen) - was nützt Dir das ? Du wechselst in einen andere PKV, einen anderen Vertrag MIT Psychotherapie - hast aber keinen Anspruch auf diese Psychotherapie (oder ein halbes Jahrhundert Wartezeit), weil die Erkrankung bei Vertragsabschluss schon bestand.

In der GKV (Du weisst schon - dieses verachtenswerte Solidarsystem der Schlechtverdiener) wäre das alles deutlich problemloser gelaufen.


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