Sonderkündigung und Psychotherapie (Krankenkassenrecht)

dominik @, Donnerstag, 29.05.2008, 19:08 (vor 6022 Tagen)

Hallo,
ich habe vor 2,5 Jahren eine PKV abgeschlossen aus der GKV heraus. Nun habe ich bisher keine Leistungen in Anspruch genommen, jetzt habe ich mit einer Psychotherapie begonnen und nach der ersten Rechnung teilt man mir mit die sei nicht im Programm . Nun stehe ich da und weiss weder ein noch aus. Wie kann es sein, dass ein Regeleistung bei einer sogenannten Vollversicherung nicht dabei ist.
Wenn dies der Fall ist, dass die Versicherung recht hat. Habe ich bisher keine Versicherungsansprüche gehabt, ist es richtig, dass ich dann aus der Versicherung aussteigen kann? Wenn ja welcher § zählt dann?

Um schnelle Antwort wäre ich sehr verbunden.

Grüße
Dominik


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