Re: Erziehende Mutter (unverheiratet) = der beste in die Armut? (Krankenkassenrecht)
Hallo Michael,
Ihr zählt als sogenannte Bedarfsgemeinschaft (genialer Begriff), deshalb bist Du voll zum Unterhalt verpflichtet,als seid ihr verheiratet.(auch wenn im BGB davon nichts steht)Dies wäre gerecht gegenüber Ehepartnern,wenn dies mit den Krankenkassenbeiträgen nicht wäre. Nebenbei U25 mit abgeschlossener Ausbildung ab 23 Jahre haben das gleiche Problem-sie bauen ebenfalls staatlich verordnete Schulden bei der Krankenkasse auf.
Habe da aber vor einiger Zeit im Erwerbslosenforum gelesen,dass eine Familienversicherung in Deinem Fall durchaus möglich wäre.Weiß aber nicht genau wo.Versuch mal dies im Netz zu finden.Fall`s ich diesen Beitrag finden sollte,melde ich mich nochmal.Bei den Krankenkassen soll es nen §§ eheähnlich-Familienversicherung geben.
Gruß Ramona
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- Erziehende Mutter (unverheiratet) = der beste in die Armut? -
Michael Zell,
04.06.2008, 19:12
- Re: Erziehende Mutter (unverheiratet) = der beste in die Armut? -
Bodi,
04.06.2008, 20:10
- Re: Erziehende Mutter (unverheiratet) = der beste in die Armut? -
Michael Zell,
04.06.2008, 21:49
- Re: Erziehende Mutter (unverheiratet) = der beste in die Armut? - Bodi, 04.06.2008, 23:04
- Re: Erziehende Mutter (unverheiratet) = der beste in die Armut? -
Michael Zell,
04.06.2008, 21:49
- Re: Erziehende Mutter (unverheiratet) = der beste in die Armut? - Ramona , 14.07.2008, 19:53
- Re: Erziehende Mutter (unverheiratet) = der beste in die Armut? -
Bodi,
04.06.2008, 20:10