Re: Erziehende Mutter (unverheiratet) = der beste in die Armut? (Krankenkassenrecht)
Die 130 EUR bezogen sich auf eine freiwillige gesetzliche Versicherung.
Wenn sie privatversichert ist, gibt es in den regulären Tarifen nach oben hin keine genaue Grenze. Die Tarife der PKV sind grundsätzlich unabhängig vom Einkommen.
Allerdings hat der Gesetzgeber eingegriffen und die PKV verpflichtet, einen Standardtarif (ab 2009: Basistarif) anzubieten. Der leistungsumfang entspricht in etwa der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt (ca. 500 EUR mtl.) Bei Bedürftigkeit reduziert sich der Beitrag auf die Hälfte. Wenn auch dann Hilfsbedürftigeit besteht, springt die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt ein, so dass der Versicherte wie bei der GKV nur rund 130 EUR tragen muss. Für PKV-Versicherte ist der Wechsel in den Standard- bzw. Basistarif also ein Weg, um von der hohen Beitragsbelastung runter zu kommen.
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- Erziehende Mutter (unverheiratet) = der beste in die Armut? -
Michael Zell,
04.06.2008, 19:12
- Re: Erziehende Mutter (unverheiratet) = der beste in die Armut? -
Bodi,
04.06.2008, 20:10
- Re: Erziehende Mutter (unverheiratet) = der beste in die Armut? -
Michael Zell,
04.06.2008, 21:49
- Re: Erziehende Mutter (unverheiratet) = der beste in die Armut? - Bodi, 04.06.2008, 23:04
- Re: Erziehende Mutter (unverheiratet) = der beste in die Armut? -
Michael Zell,
04.06.2008, 21:49
- Re: Erziehende Mutter (unverheiratet) = der beste in die Armut? - Ramona , 14.07.2008, 19:53
- Re: Erziehende Mutter (unverheiratet) = der beste in die Armut? -
Bodi,
04.06.2008, 20:10