Re: Pflichtwechsel von der PKV in die GKV ? (Krankenkassenrecht)
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, ab der unter weiteren Voraussetzungen Verscherungsfreiheit eintritl, liegt 2008 bei 48150 EUR, also deutlich darüber. Unregelmäßig gezahlte Provisionen zählen bei der Berechnung mit mit.
Ein Überschreiten dieser Grenze würde kurzfristig auch nicht helfen, da der Zugang zur PKV für Arbeitnehmer im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 nochmal drastisch verschärft wurde und Arbeitnehmer in den letzten 3 Jahren die JAE-Grenze überschritten haben müssen, um in die PKV zu wechseln. Ihr Freund müsste also erstmal 3 Jahre in Folge über der JAE-Grenze liegen, um wieder in die PKV zu wechseln.
Die gebildeten Altersrückstellungen in der PKV lassen sich mit einer "großen Anwartschaft" erhalten. Diese ist aber auch nicht mehr ganz billig.
gesamter Thread:
- Pflichtwechsel von der PKV in die GKV ? -
Manuela,
09.07.2008, 15:00
- Re: Pflichtwechsel von der PKV in die GKV ? -
Bodi,
09.07.2008, 16:31
- Re: Pflichtwechsel von der PKV in die GKV ? - Bodi, 09.07.2008, 16:33
- Re: Pflichtwechsel von der PKV in die GKV ? -
Bodi,
09.07.2008, 16:31