Pflichtwechsel von der PKV in die GKV ? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
hier meine Frage: Mein Freund ist nach über 10-jähriger PKV-Zugehörigkeit und Erreichung einer inzwischen recht hohen Anwartschaft nun in der Situation, dass er nach fehlgeschlagener Selbständigkeit mit Minusgeschäften nun in ein Angestelltenverhältnis wechseln möchte, in dem er mit einem Bruttogehalt von 42.000 p.a. einsteigt. Ist es richtig, dass er dann in die GKV wechseln muss und die Anwartschaften einfach flöten gehen? Gibt es nicht mehr die Möglichkeit eines Befreiungsantrages bei der GKV? Wäre die einzige Möglichkeit in der PKV zu bleiben, indem sein Verdienst über der Bemessungsgrenze liegt oder gäbe es noch eine andere? Was müsste er dann als Mindestverdienst haben? Sein Fixgehalt soll 42.000 p.a. sein zzgl. evtl. möglicher Provisionen, die aber erst vom Umsatz abhängig sind und nur quartalsmäßig ausgezahlt werden sollen. Wie soll man dann im Voraus wissen, ob man über der Bemessungsgrenze liegt??
Für eine Info vielen Dank!
Gruß - Manuela
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- Pflichtwechsel von der PKV in die GKV ? -
Manuela,
09.07.2008, 15:00
- Re: Pflichtwechsel von der PKV in die GKV ? -
Bodi,
09.07.2008, 16:31
- Re: Pflichtwechsel von der PKV in die GKV ? - Bodi, 09.07.2008, 16:33
- Re: Pflichtwechsel von der PKV in die GKV ? -
Bodi,
09.07.2008, 16:31